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Wir informieren Sie über Bussgelder in der Probezeit
Bussgeld in der Probezeit – Blitzerkanzlei.de
Gerade junge Fahrer die sich noch in der Probezeit befinden trifft es meist am härtesten wenn der der Blitzer auslöst. Probezeit bei Fahranfängern beträgt im normalfall 2 Jahre mit Beginn ab dem Tag der bestandenen Praktischen Führerscheinprüfung. Das Problem dabei ist das wenn der Verstoß gegen die StVO so schwer gewichtet wird das ein Bussgeld zum tragen kommt, eine sogenannte Nachschulung ansteht. Diese erneute Prüfung der Fahrtauglichkeit ist zunächst einmal mit nicht unerheblichen Kosten verbunden die durchaus von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich ausfallen können, jedoch ca. bei 250 Euro liegen werden. Nicht jede Fahrschule ist berechtigt eine Nachschulung anzubieten, daher Fragen Sie bitte vorher einmal nach. Dazu kommt natürlich noch das Verhängte Bussgeld und ein deutlicher Zeitaufwand. Die Nachschulung setzt sich aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe zu 30 Minuten mit mehreren Fahrern zusammen. Die Sitzungen sind eine Art Gruppengespräch bei dem alle Teilnehmer und insbesondere der Fahrlehrer auf die möglichen Gründe und Gefahren beim Führen eines Kraftfahrzeugs eingeht. Die Themen reichen von Alkohol am Steuer bis hin zu Aggressivem Fahrverhalten und der richtigen Vorbereitung. Bei der sogenannten Probefahrt fährt jeder der Teilnehmer einmalig 30 Minuten ganz normal wie gewohnt im Strassenverkehr. Die anderen Kursteilnehmer machen sich in derzeit Notizen und beobachten möglichst genau das Verhalten des Fahrers und weisen denjenigen dann in einer der Sitzungen auf das auffällige Verhalten hin. Eine abschliessende Prüfung findet nicht statt, jedoch besteht bei allen Terminen Anwesenheitspflicht. Wird ein Termin versäumt muss dieser zwingend nachgeholt werden da sonst von der Fahrschule kein Nachweis über eine gültige und abgeschlossene Teilnahme erfolgen kann.
Nach abgeschlossener Nachschulung bekommen Sie von der Fahrschule einen Nachweis über gültige Teilnahme mit dem Sie dann bei der Führerscheinstelle Ihren Führerschein wieder abholen können, sofern ein möglicherweise verhängtes Fahrverbot abgelaufen ist.
Nach abgeschlossener Nachschulung bekommen Sie von der Fahrschule einen Nachweis über gültige Teilnahme mit dem Sie dann bei der Führerscheinstelle Ihren Führerschein wieder abholen können, sofern ein möglicherweise verhängtes Fahrverbot abgelaufen ist.
In vielen Fällen kann all dies jedoch vermieden werden! Besuchen Sie www.Blitzerkanzlei.de dort finden Sie kompetente Beratung und oftmals stehen die Chancen komplett um ein Strafe herum zu kommen gar nicht mal schlecht! Da z.B. bestimmte Messverfahren angewendet werden bei denen die Zulässigkeit immer noch in Frage steht. Auch wenn die Strafe zurecht verhängt wurde können Kompetente Verkehrsanwälte wie Sie sie auf www.Blitzerkanzlei.de finden ein Fahrverbot teilweise deutlich hinauszögern oder gar komplett vermeiden.
